Liebes Forum,
bei meiner einvernehmlichen Scheidung wurde die Vereinbarung getroffen, dass mein Mann das Haus übernimmt und er mich auszahlt. Die Frist für die Rechtskräftigkeit des Beschlusses läuft am 2.3.2018 ab.
Nun möchte mein er, dass ich das Haus nehme und ihn auszahle. Das wäre für mich auch ok, weil ich an dem Haus hänge.
Ich habe heute einen Rekurs eingelegt und nicht den Scheidungsantrag zurück genommen und in meinem Schreiben festgehalten, dass beidseitiger Wunsch besteht, die Vereinbarung abzuändern. Jetzt bin ich total verunsichert, weil eine gemeinsame Bekannte (Juristin) ihm gesagt hat, dass der Rekurs mühsamer ist als die Zurücknahme. Ich habe leider nirgends Information gefunden, wie das Prozedere nun beim Rekurs ist. Was wird genau jetzt passieren?
... kann ich es noch irgendwie abwenden, falls es wirklich sehr mühsam wird ...
danke...
Einvernehmiche Scheidung & Rekurs
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Re: Einvernehmiche Scheidung & Rekurs
hallo,
ich muss etwas berichtigen: der Beschluss wurde am 2.3.2018 zugestellt, die Frist läuft heute am 16.3. ab;
Sowohl ich und mein (noch)-Mann haben die Richterin missverstanden und gedacht, dass die Frist von 14 Tagen ab dem Tag der mündlichen Verhandlung läuft...
ich muss etwas berichtigen: der Beschluss wurde am 2.3.2018 zugestellt, die Frist läuft heute am 16.3. ab;
Sowohl ich und mein (noch)-Mann haben die Richterin missverstanden und gedacht, dass die Frist von 14 Tagen ab dem Tag der mündlichen Verhandlung läuft...
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Re: Einvernehmiche Scheidung & Rekurs
frankreich2 hat geschrieben:Liebes Forum,
bei meiner einvernehmlichen Scheidung wurde die Vereinbarung getroffen, dass mein Mann das Haus übernimmt und er mich auszahlt. Die Frist für die Rechtskräftigkeit des Beschlusses läuft am 2.3.2018 ab.
Nun möchte mein er, dass ich das Haus nehme und ihn auszahle. Das wäre für mich auch ok, weil ich an dem Haus hänge.
Ich habe heute einen Rekurs eingelegt und nicht den Scheidungsantrag zurück genommen und in meinem Schreiben festgehalten, dass beidseitiger Wunsch besteht, die Vereinbarung abzuändern. Jetzt bin ich total verunsichert, weil eine gemeinsame Bekannte (Juristin) ihm gesagt hat, dass der Rekurs mühsamer ist als die Zurücknahme. Ich habe leider nirgends Information gefunden, wie das Prozedere nun beim Rekurs ist. Was wird genau jetzt passieren?
... kann ich es noch irgendwie abwenden, falls es wirklich sehr mühsam wird ...
danke...
Der Einfachheit halber zusätzlich noch heute 16.03. (eingeschrieben) die Zurücknahme des Scheidungsantrags an das Bezirksgericht eingeschrieben aufgeben. Eine nähere Begründung ist nicht erforderlich.
KEIN E-Mail schreiben (ist keine zulässige Eingabeform) oder vorweg an das Gericht faxen und am Montag eingeschrieben das Original nachschicken.
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Re: Einvernehmiche Scheidung & Rekurs
Vielen, vielen Dank!
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Re: Einvernehmiche Scheidung & Rekurs
Mein (noch)-Mann hat gestern wie Sie empfohlen haben, rechtzeitig den Antrag zurückgenommen; ich selber konnte aus der Orchesterprobe nicht raus und es blieb bei meinem Rekurs. Wie wird es nun vom Gericht entschieden? Was wiegt mehr? Mein Rekurs (mit der Begründung, dass wir nur die Vereinbarung abändern wollen) oder seine Antragsrücknahme?
- dgt
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Re: Einvernehmiche Scheidung & Rekurs
frankreich2 hat geschrieben:Mein (noch)-Mann hat gestern wie Sie empfohlen haben, rechtzeitig den Antrag zurückgenommen; ich selber konnte aus der Orchesterprobe nicht raus und es blieb bei meinem Rekurs. Wie wird es nun vom Gericht entschieden? Was wiegt mehr? Mein Rekurs (mit der Begründung, dass wir nur die Vereinbarung abändern wollen) oder seine Antragsrücknahme?
Die Antragsrücknahme macht den Rekurs überflüssig. Die Scheidung ist damit hinfällig. Es muss ein neuer Scheidungstermin vereinbart werden, bei dem man die neue Vereinbarung abschließt.