Mindestsicherung verhindert Einvernehmliche

Dad+2Kids2newLife
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Mindestsicherung verhindert Einvernehmliche

Beitragvon Dad+2Kids2newLife » 23.10.2012, 00:23

So jetzt haben wir es.

Die Mindestsicherung wird nur dann gewährt, wenn alle möglichen Einkommen "lukriert" werden, der "Rest" wird ergänzt.
D.h. bei laufenden Scheidungen "während" Mindestsicherung wird eine Festsetzung von Ehegattenunterhalt oder Unterhalt im Zuge der Scheidung verlangt.

Damit ist eine Einvernehmliche Scheidung nicht möglich, weil die Gefahr besteht, dass dann argumentiert werden könnte, der/die Mindestsicherungsbezieher(In) verzichte auf potentielles Einkommen und verliere damit den "Anspruch" auf Mindestsicherung.

Dies gilt nicht für bereits bestehende Scheidungen. "bei derzeitiger Rechtslage"

Wie soll man denn damit umgehen, wenn man selbst bei hoher Wahrscheinlichkeit "zu gewinnen"
eigentlich eine einvernehmliche Trennung haben möchte um
1.) die Kommunikationsbasis für die Kinder zu erhalten/erleichtern
2.) Schmutzwäsche zu vermeiden
3.) Kosten zu reduzieren (Anwälte)
4.) keine Zeit zu verlieren?
5.) sich selbst in den Spiegel schauen möchte, trotz der vielen erlittenen Dinge....

Kennt wer dieses Thema so schon?
Wie wurde damit umgegangen?

ulrich
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Re: Mindestsicherung verhindert Einvernehmliche

Beitragvon ulrich » 23.10.2012, 07:21

Das mit der BMS und dem Unterhaltsverzicht ist ja nicht neu. Das ist bei annähernd gleichem Einkommen kein Problem, ansonsten muss man es halt im Hinterkopf behalten und eine entsprechende Klausel in den Vergleich aufnehmen.
Daran sollten die einvernehmlichen bei guter Beratung nicht scheitern.


Dad+2Kids2newLife hat geschrieben:So jetzt haben wir es.

Die Mindestsicherung wird nur dann gewährt, wenn alle möglichen Einkommen "lukriert" werden, der "Rest" wird ergänzt.
D.h. bei laufenden Scheidungen "während" Mindestsicherung wird eine Festsetzung von Ehegattenunterhalt oder Unterhalt im Zuge der Scheidung verlangt.

Damit ist eine Einvernehmliche Scheidung nicht möglich, weil die Gefahr besteht, dass dann argumentiert werden könnte, der/die Mindestsicherungsbezieher(In) verzichte auf potentielles Einkommen und verliere damit den "Anspruch" auf Mindestsicherung.

Dies gilt nicht für bereits bestehende Scheidungen. "bei derzeitiger Rechtslage"

Wie soll man denn damit umgehen, wenn man selbst bei hoher Wahrscheinlichkeit "zu gewinnen"
eigentlich eine einvernehmliche Trennung haben möchte um
1.) die Kommunikationsbasis für die Kinder zu erhalten/erleichtern
2.) Schmutzwäsche zu vermeiden
3.) Kosten zu reduzieren (Anwälte)
4.) keine Zeit zu verlieren?
5.) sich selbst in den Spiegel schauen möchte, trotz der vielen erlittenen Dinge....

Kennt wer dieses Thema so schon?
Wie wurde damit umgegangen?

Dad+2Kids2newLife
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Re: Mindestsicherung verhindert Einvernehmliche

Beitragvon Dad+2Kids2newLife » 23.10.2012, 23:15

Leider gibt es kein annähernd gleiches Einkommen.
Sonst gäbe es ja die Mindestsicherung nicht.

Keine Möglichkeit einer Klausel...

Es bliebe nur: Einvernehmliche Scheidung, obwohl der Ehepartner (Mindestsicherungsbezieher) der Ehezerütter ist...

Ob das das AMS/Sozialamt glaubt ist fraglich....

Dad+2Kids2newLife
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Re: Mindestsicherung verhindert Einvernehmliche

Beitragvon Dad+2Kids2newLife » 23.10.2012, 23:27

Ich meine natürlich Aufnahme eines Textes als Begründung zur einvernehmlichen Scheidung, "obwohl XY zugesteht für die (endgültige) Zerrüttung der Ehe verantwortlich zu sein..."

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Re: Mindestsicherung verhindert Einvernehmliche

Beitragvon Nachfolgefrau » 24.10.2012, 00:23

Die Mindestsicherung wird nur dann gewährt, wenn alle möglichen Einkommen "lukriert" werden, der "Rest" wird ergänzt.
D.h. bei laufenden Scheidungen "während" Mindestsicherung wird eine Festsetzung von Ehegattenunterhalt oder Unterhalt im Zuge der Scheidung verlangt.
Können sie dafür einen § zitieren, eine Rechtsgrundlage?
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Re: Mindestsicherung verhindert Einvernehmliche

Beitragvon ulrich » 24.10.2012, 06:40

Nachfolgefrau hat geschrieben:
Die Mindestsicherung wird nur dann gewährt, wenn alle möglichen Einkommen "lukriert" werden, der "Rest" wird ergänzt.
D.h. bei laufenden Scheidungen "während" Mindestsicherung wird eine Festsetzung von Ehegattenunterhalt oder Unterhalt im Zuge der Scheidung verlangt.
Können sie dafür einen § zitieren, eine Rechtsgrundlage?

Das ist meines Wissens Praxis einiger Sozialämter.
Auf die Grundlage bin ich auch gespannt.

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Re: Mindestsicherung verhindert Einvernehmliche

Beitragvon Dad+2Kids2newLife » 26.10.2012, 00:39

Das Wiener Mindestsicherungsgesetz (§ 6 WMG) hält fest dass Ansprüche, die der Deckung der Lebensunterhalts- und Wohnkosten dienen, geltend zu machen sind.

Das ist die Begründung.

Weiter dürften nicht alle Informationen über den Verlauf des Scheidungsverfahrens an die MA40 weitervermittelt worden sein. Auch nicht, dass kein Ehegattenunterhalt gezahlt werden muss... (Urteil, auch vom Landesgericht)

Aber man will da ja nicht stören...

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Re: Mindestsicherung verhindert Einvernehmliche

Beitragvon ulrich » 26.10.2012, 08:51

Dad+2Kids2newLife hat geschrieben:Das Wiener Mindestsicherungsgesetz (§ 6 WMG) hält fest dass Ansprüche, die der Deckung der Lebensunterhalts- und Wohnkosten dienen, geltend zu machen sind.

Das ist die Begründung......


Wenn es dann aber zum Zeitpunkt der Einreichung um BMS keinen Anspruch gibt, ... ist dann das Amt verpflichtet, auch die freiwillig aufgegebenen Ansprüche zu prüfen oder geschieht das nach Ermessen?

Dieses Thema ist gerade in den Beratungsstellen ziemlich aktuell, ich danke vielmals für dieses Posting auch in eigenem Interesse ;)

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Re: Mindestsicherung verhindert Einvernehmliche

Beitragvon Dad+2Kids2newLife » 28.10.2012, 16:48

ulrich hat geschrieben:
Wenn es dann aber zum Zeitpunkt der Einreichung um BMS keinen Anspruch gibt, ... ist dann das Amt verpflichtet, auch die freiwillig aufgegebenen Ansprüche zu prüfen oder geschieht das nach Ermessen?

Dieses Thema ist gerade in den Beratungsstellen ziemlich aktuell, ich danke vielmals für dieses Posting auch in eigenem Interesse ;)


Also ich gehe davon aus, dass es sehr darauf ankommt, was der "Bezieher/die Bezieherin" den Ämtern berichtet. Wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass sonst kein Einkommen lukriert werden kann...

Aber es ist natürlich "strategisch" günstig, wenn man als arme, gebrochene "unschuldige" Person hinkommt und erzählt, selektierte Unterlagen vorlegt, und so kein Risiko eingeht...

Bernd Podhradsky

Re: Mindestsicherung verhindert Einvernehmliche

Beitragvon Bernd Podhradsky » 31.10.2012, 16:43

Da Sozialhilfe notwendigerweise Ländersache ist, wurde die Mindestsicherung über eine Art 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern in's Leben gerufen. Sozialhilfeleistungen wohnt es grundsätzlich inne, dass zunächst (bis auf Ausnahmen) eigenes Einkommen und eigenes Vermögen zu verwerten ist. Bestimmte Eigeneinkünfte und auch (vor allem unbewegliche bzw für den Wohnbedarf benötigte) Vermögensgegenstände sind davon ausgenommen. Dazu findet man Rechtsquellen (zB Art 13 der 15a-Vereinbarung). Es ist also nicht ausgeschlossen, dass der freiwillige Verzicht auf Unterhalt im Rahmen eines Vergleichs zu Problemen bei der Mindestsicherung führen kann. Mehr Informationen wird man wohl in den landesgesetzlichen Regelungen dazu finden.

Beste Grüße,
Bernd

rivella
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Re: Mindestsicherung verhindert Einvernehmliche

Beitragvon rivella » 02.01.2016, 21:09

ich kenne das aus eigener erfahrung. meine scheidung liegt nicht lange zurück. davor habe ich um bms abgesucht, aber erst danach wurde sie mir bewilligt. denn der ex hätte unterhalt zahlen müssen. was er nicht hat. egal.
jedenfalls haben wir uns einvernehmlich scheiden lassen. auf unterhalt durfte ich nicht verzichten, weil mir sonst die bms gestrichen worden wäre. er zahlt nach wievor nicht. ich muss ihn also exekutieren lasssen. das war bis vor kurzem nicht möglich, weil er im konkurs war. die stimmung ist nun natürlich noch schlechter als ohnehin schon.

wir haben für 5 jahre einen bestimnten betrag vereinbart. er zahlt nicht, weil er sagt, dass er das geld nicht hat. wenn der exekutionstitel läuft, wird ihm weg genomnen, was er über das existenzminimum hinaus hat, oder?

nun meine frage: wenn das aber nicht der fall ist, bekomne ich dann nie etwas von ihm? oder bestehen meine forderungen auf ewig und erhöhen sich um zinsen? wie läuft so etwas üblicherweise ab?
mit lieben grüßen
rivella

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Re: Mindestsicherung verhindert Einvernehmliche

Beitragvon dgt » 04.01.2016, 13:18

rivella hat geschrieben:ich kenne das aus eigener erfahrung. meine scheidung liegt nicht lange zurück. davor habe ich um bms abgesucht, aber erst danach wurde sie mir bewilligt. denn der ex hätte unterhalt zahlen müssen. was er nicht hat. egal.
jedenfalls haben wir uns einvernehmlich scheiden lassen. auf unterhalt durfte ich nicht verzichten, weil mir sonst die bms gestrichen worden wäre. er zahlt nach wievor nicht. ich muss ihn also exekutieren lasssen. das war bis vor kurzem nicht möglich, weil er im konkurs war. die stimmung ist nun natürlich noch schlechter als ohnehin schon.

wir haben für 5 jahre einen bestimnten betrag vereinbart. er zahlt nicht, weil er sagt, dass er das geld nicht hat. wenn der exekutionstitel läuft, wird ihm weg genomnen, was er über das existenzminimum hinaus hat, oder?

nun meine frage: wenn das aber nicht der fall ist, bekomne ich dann nie etwas von ihm? oder bestehen meine forderungen auf ewig und erhöhen sich um zinsen? wie läuft so etwas üblicherweise ab?

Zinsen gibt es nur dann, wenn sie vereinbart sind.
laufende Unterhaltsforderungen verjähren nach drei Jahren, wenn exekutiert wird, in 30 Jahren.


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