Hausübertragung bei einvernehmlichen Scheidung

frankreich2
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Hausübertragung bei einvernehmlichen Scheidung

Beitragvon frankreich2 » 05.11.2018, 23:52

Hallo,
Im Zuge unserer einvernehmlichen Scheidung ( April dieses Jahres) haben wir eine Vereinbarung abgeschlossen, in der festgehalten ist, dass ich meinen Ex-Mann auszahle und das Haus übernehme (50-50 % im Grundbuch). Die Hälfte der Auszahlung muss ich bis Ende des Jahres leisten, der Rest ist ein Privatkredit von ihm na mich (Index gesichert) und wird in den nächsten 10-20 Jahren abbezahlt.

Wie/was sind die nächsten Schritte? Ich weiß, dass ich Grundsteuer und die Grundbucheintragungsgebühr zahlen muss, aber ist das alles?
Würden Sie mir empfehlen gleich alle noch offenen Details (Steuerliche Erklärung, Aufsandungserklärung ...?) beim Notar oder über eine/n RA zu machen?
Und stimmt das, dass eine Vereinbarung, auch wenn vom Gericht zugeschickt, nur dann rechtskräftig ist, wenn sie gestempelt ist?
Mir wurde auch gesagt, dass wir beide wahrscheinlich eine Strafe zahlen müssen, da wir schon seit April geschieden sind, aber bis jetzt keine steuerliche Erklärung gemacht haben...

VIELEN DANK!

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dgt
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Re: Hausübertragung bei einvernehmlichen Scheidung

Beitragvon dgt » 18.11.2018, 11:01

frankreich2 hat geschrieben:Hallo,
Im Zuge unserer einvernehmlichen Scheidung ( April dieses Jahres) haben wir eine Vereinbarung abgeschlossen, in der festgehalten ist, dass ich meinen Ex-Mann auszahle und das Haus übernehme (50-50 % im Grundbuch). Die Hälfte der Auszahlung muss ich bis Ende des Jahres leisten, der Rest ist ein Privatkredit von ihm na mich (Index gesichert) und wird in den nächsten 10-20 Jahren abbezahlt.

Wie/was sind die nächsten Schritte? Ich weiß, dass ich Grundsteuer und die Grundbucheintragungsgebühr zahlen muss, aber ist das alles?
Würden Sie mir empfehlen gleich alle noch offenen Details (Steuerliche Erklärung, Aufsandungserklärung ...?) beim Notar oder über eine/n RA zu machen?
Und stimmt das, dass eine Vereinbarung, auch wenn vom Gericht zugeschickt, nur dann rechtskräftig ist, wenn sie gestempelt ist?
Mir wurde auch gesagt, dass wir beide wahrscheinlich eine Strafe zahlen müssen, da wir schon seit April geschieden sind, aber bis jetzt keine steuerliche Erklärung gemacht haben...
VIELEN DANK!

Die Grunderwerbssteueranzeige hätte bis 15. des nächstfolgenden Monats nach der Scheidung erfolgen müssen. Es wird daher realistisch einen Strafzuschlag geben (ich glaube 5%, daher nicht wirklich tragisch).
Sie können die Abwicklung über einen Rechtsanwalt oder einen Notar machen.


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