Guten Morgen,
Dürfen wir das mj (17ja, wohnende in der WG von JWF) von unserer Wohnung abmelden?
Die JWF hat die Pflege und Erziehung. Wir haben kein Kontakt mit mj.
Wer es machen darf?
Wie sollen wir die Ab/Ummeldung durchführen?
MfG
Ab/Ummeldung
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Re: Ab/Ummeldung
ado hat geschrieben:Guten Morgen,
Dürfen wir das mj (17ja, wohnende in der WG von JWF) von unserer Wohnung abmelden?
Die JWF hat die Pflege und Erziehung. Wir haben kein Kontakt mit mj.
Wer es machen darf?
Sie müssen das Kind abmelden. Dies hat nichts mit der Obsorge, Pflege und Erziehung zu tun.
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Re: Ab/Ummeldung
Zur Information.
Wir waren heute im Meldeamt in Wien. Der Beamte informierte uns, dass das Abmelden ist nur möglich durch Jemanden, der die Obsorge hat (in unserem Fall hat die JWF nur die Pflege und Erziehung). Falls wir die Obsorge nicht hätten, müsste das JWF die Abmeldung durchführen, bzw. müssten wir einen von der JWF unterschriebenen Formular, sowie Kopie des Reisepasses anfordern. Im Fall das wir damit unerfolgreich wären, meinte der Beamte, dass wir ein Strafverfahren wegen falscher Meldung starten sollen.
Letztendlich, da wir die Obsorge haben, hat es geklappt.
Mit herzlichem Dank,
ado
Wir waren heute im Meldeamt in Wien. Der Beamte informierte uns, dass das Abmelden ist nur möglich durch Jemanden, der die Obsorge hat (in unserem Fall hat die JWF nur die Pflege und Erziehung). Falls wir die Obsorge nicht hätten, müsste das JWF die Abmeldung durchführen, bzw. müssten wir einen von der JWF unterschriebenen Formular, sowie Kopie des Reisepasses anfordern. Im Fall das wir damit unerfolgreich wären, meinte der Beamte, dass wir ein Strafverfahren wegen falscher Meldung starten sollen.
Letztendlich, da wir die Obsorge haben, hat es geklappt.
Mit herzlichem Dank,
ado
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Re: Ab/Ummeldung
ado hat geschrieben:Zur Information.
Wir waren heute im Meldeamt in Wien. Der Beamte informierte uns, dass das Abmelden ist nur möglich durch Jemanden, der die Obsorge hat (in unserem Fall hat die JWF nur die Pflege und Erziehung). Falls wir die Obsorge nicht hätten, müsste das JWF die Abmeldung durchführen, bzw. müssten wir einen von der JWF unterschriebenen Formular, sowie Kopie des Reisepasses anfordern. Im Fall das wir damit unerfolgreich wären, meinte der Beamte, dass wir ein Strafverfahren wegen falscher Meldung starten sollen.
Letztendlich, da wir die Obsorge haben, hat es geklappt.
Danke für die Rückmeldung. Im Zweifel immer einen Bescheid verlangen, dann geht oft mehr.