Hallo,
diesmal frage ich für eine Bekannte:
Exmann hat vor 2 Monaten Scheidung eingereicht und sucht aktuell nach Gründen für eine schuldhaft Scheidung.
Am Privatfahrzeug wurde 2* ein GPS - Tracker festgestellt - ein professionelles Gerät - aufgrund der Sim-Karte kann das Gerät einer von ihrem Exmann beauftragten Detektei zugeordnet werden.
Fragen:
* ist die Verwendung in Ö zulässig?
* sind aufgrund des Trackers erhobene Bewegungsabläufe vor Gericht verwendbar?
Sie fühlt sich rund um die Uhr beobachtet - Was ist zu tun?