Einem scheidungswilligen Paar wurde seitens einer darlehengebenden Organisation die Auskunft erteilt, dass das Darlehen NICHT unter die Regelgung des §98 EheG zur Ausfallsbürgschaft fiele und daher eine mit Kosten verbundene Neuregelung des Darlehensvertrages nötig wäre.
Meines Wissen nach gibt es aber eine Entscheidung, derzufolge auch Leasingnehmer in den Genuß der Ausfallsbürgschaft kommen können. Sollte dann eigentlich auch für Darlehen gelten, oder?
Ausfallsbürgschaft bei Darlehen
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Re: Ausfallsbürgschaft bei Darlehen
Interessanterweise stoße ich überall mit dieser Frage auf Unverständnis. Kommt mir eigentlich so vor, als wäre die Auskunft der Bankdame schlicht falsch
- dgt
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Re: Ausfallsbürgschaft bei Darlehen
ulrich hat geschrieben:Interessanterweise stoße ich überall mit dieser Frage auf Unverständnis. Kommt mir eigentlich so vor, als wäre die Auskunft der Bankdame schlicht falsch
Denkbar wäre für mich nur ein Darlehen, dass für beide Ehegatten ein Unternehmerdarlehen darstellt.