Frage zu Gütertrennung bei schuldig geschieden

SandraW14
Beiträge: 1
Registriert: 31.03.2017, 23:54

Frage zu Gütertrennung bei schuldig geschieden

Beitragvon SandraW14 » 31.03.2017, 23:59

Guten Tag,
mich würde interessieren wie eine Gütertrennung lt Gesetz in folgendem Fall aussehen könnte.

Ehepaar wohnt auf einem Pachtgrund in einem Haus.
Pachtvertrag läuft auf den Mann. Das Haus steht im Besitz der Frau. (Wie das genau ist weis ich leider nicht). Der Pachtvertrag wurde nach Eheschließung eingegangen, allerdings vom Vater des Mannes auf diesen übertragen. Vorpächter waren also die Eltern des Mannes. Das Haus wurde während der Ehe gebaut.
Kinder sind darin aufgewachsen, mittlerweile Volljährig.Ein Kind ist noch in Ausbildung und nicht selbsterhaltungsfähig, wohnt in besagtem Haus bei den Eltern.
Scheidungsgrund: zerrüttet, Mann hat eine zweite Familie mit ausserehelichem Kind, Vaterschaft ist anerkannt.

Wie würde hier die Besitzaufteilung aussehen, wenn die Frau die Scheidung beantragt und der Mann schuldig geschieden wird?

Andere Fragen: könnte die Ehe trotzt des ausserehelichen Kindes (was ich als Schuldbeweis sehe) einvernehmlich geschieden werden, wenn sich das Paar einigt?
Wie könnte dann die Gütertrennung aussehen? Übertrag auf ein Kind möglich; mit Wohnrecht od Nutzungsrecht für die Eltern möglich?

Was wäre am sinnvollsten, wenn das Haus auf jedenfall behalten werden soll? Sich keiner der beiden Ehepartner es leisten kann den anderen auszuzahlen. Dazu kommt, dass der Grund so gross ist, dass ihn Frau und oder Kind alleine nicht pflegen und finanziell erhalten könnten.

Danke für Meinungen!

Benutzeravatar
dgt
Site Admin
Beiträge: 7358
Registriert: 27.01.2007, 10:55
Wohnort: Linz

Re: Frage zu Gütertrennung bei schuldig geschieden

Beitragvon dgt » 02.04.2017, 10:50

SandraW14 hat geschrieben:Guten Tag,
mich würde interessieren wie eine Gütertrennung lt Gesetz in folgendem Fall aussehen könnte.

Ehepaar wohnt auf einem Pachtgrund in einem Haus.
Pachtvertrag läuft auf den Mann. Das Haus steht im Besitz der Frau. (Wie das genau ist weis ich leider nicht). Der Pachtvertrag wurde nach Eheschließung eingegangen, allerdings vom Vater des Mannes auf diesen übertragen. Vorpächter waren also die Eltern des Mannes. Das Haus wurde während der Ehe gebaut.
Kinder sind darin aufgewachsen, mittlerweile Volljährig.Ein Kind ist noch in Ausbildung und nicht selbsterhaltungsfähig, wohnt in besagtem Haus bei den Eltern.
Scheidungsgrund: zerrüttet, Mann hat eine zweite Familie mit ausserehelichem Kind, Vaterschaft ist anerkannt.

Wie würde hier die Besitzaufteilung aussehen, wenn die Frau die Scheidung beantragt und der Mann schuldig geschieden wird?

Andere Fragen: könnte die Ehe trotzt des ausserehelichen Kindes (was ich als Schuldbeweis sehe) einvernehmlich geschieden werden, wenn sich das Paar einigt?
Wie könnte dann die Gütertrennung aussehen? Übertrag auf ein Kind möglich; mit Wohnrecht od Nutzungsrecht für die Eltern möglich?

Was wäre am sinnvollsten, wenn das Haus auf jedenfall behalten werden soll? Sich keiner der beiden Ehepartner es leisten kann den anderen auszuzahlen. Dazu kommt, dass der Grund so gross ist, dass ihn Frau und oder Kind alleine nicht pflegen und finanziell erhalten könnten.

Da fehlt etliche Information. Überdies riecht das nach kompliziert, sodass Sie sich wenigstens eine ausreichende spezialisierte Erstberatung gönnen sollten.

könnte die Ehe trotzt des ausserehelichen Kindes (was ich als Schuldbeweis sehe) einvernehmlich geschieden werden, wenn sich das Paar einigt? Ja auf jeden Fall


Zurück zu „Ehescheidung“