Guten Morgen,
Im Verwandtschaftskreis stellt sich aus aktuellem Anlass folgende Frage:
Ehe wird einvernehmlich geschieden, es gibt ein Kind (volljährig, im Zivildienst, lebt bei der Mutter)
Der Vater verpflichtet sich, Unterhalt für das Kind zu zahlen.
Ebenso leistet er freiwillig Unterhalt für die Ex-Frau in beträchtlicher Höhe unter der Bedingung, dass sie sich in angemessener Zeit eine Arbeit sucht.
Die Ex-Frau (48, seit der Geburt des Sohnes Hausfrau) ist der Meinung, ihr ist eine Arbeitsaufnahme nicht mehr zuzumuten, da sie seit 20 Jahren nicht mehr in Ihrem Beruf (IT Bereich) gearbeitet hat und daher eine Stelle, vergleichbar mit der Anstellung vor der Geburt, eh nicht mehr bekommt.
Ist es richtig, dass der Ex-Mann daher in einem solchen Fall zu dauerhaften Unterhalt verpflichtet ist und die Frau sich keine Arbeit mehr suchen muss?
Unterhalt an Ex-Frau
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Re: Unterhalt an Ex-Frau
mixchen hat geschrieben:Guten Morgen,
Im Verwandtschaftskreis stellt sich aus aktuellem Anlass folgende Frage:
Ehe wird einvernehmlich geschieden, es gibt ein Kind (volljährig, im Zivildienst, lebt bei der Mutter)
Der Vater verpflichtet sich, Unterhalt für das Kind zu zahlen.
Ebenso leistet er freiwillig Unterhalt für die Ex-Frau in beträchtlicher Höhe unter der Bedingung, dass sie sich in angemessener Zeit eine Arbeit sucht.
Die Ex-Frau (48, seit der Geburt des Sohnes Hausfrau) ist der Meinung, ihr ist eine Arbeitsaufnahme nicht mehr zuzumuten, da sie seit 20 Jahren nicht mehr in Ihrem Beruf (IT Bereich) gearbeitet hat und daher eine Stelle, vergleichbar mit der Anstellung vor der Geburt, eh nicht mehr bekommt.
Ist es richtig, dass der Ex-Mann daher in einem solchen Fall zu dauerhaften Unterhalt verpflichtet ist und die Frau sich keine Arbeit mehr suchen muss?
Wenn "Ebenso leistet er freiwillig Unterhalt für die Ex-Frau" heißt, er hat sich dazu verpflichtet in einem gerichtlichen Vergleich, dann hat er tatsächlich ein veritables Problem und sollte schnellstens eine spezialisierte Rechtsberatung in Anspruch nehmen.