Mein Vater ist am 3.10.2016 verstorben und hinterläßt ein Kleingartenhaus auf einem Pachtgrund eines Wiener Kleingartenvereins. An seine Exgattin (nicht meine leibliche Mutter) musste er Unterhalt in der Höhe von € 420,- bezahlen, da sie selbst nie berufstätig war und dadurch keine eigene Pension erhält.
Jetzt habe ich gelesen, dass möglicherweise diese Unterhaltsverpflichtung an die Erben weitergeht.
Entspricht dies der Richtigkeit oder steht seiner Exfrau eine Witwenrente zu?
Mit freundlichen Grüßen
Peter Kirchberger
Unterhalt an die Exfrau meines verstorbenen Vaters
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Re: Unterhalt an die Exfrau meines verstorbenen Vaters
Kronos hat geschrieben:Mein Vater ist am 3.10.2016 verstorben und hinterläßt ein Kleingartenhaus auf einem Pachtgrund eines Wiener Kleingartenvereins. An seine Exgattin (nicht meine leibliche Mutter) musste er Unterhalt in der Höhe von € 420,- bezahlen, da sie selbst nie berufstätig war und dadurch keine eigene Pension erhält.
Jetzt habe ich gelesen, dass möglicherweise diese Unterhaltsverpflichtung an die Erben weitergeht.
Entspricht dies der Richtigkeit oder steht seiner Exfrau eine Witwenrente zu?
Der Ex-Frau steht eine Witwenrente zu, die 1:1 auf den Unterhaltsanspruch anzurechnen ist. Somit wird die Erben ziemlich sicher keine Unterhaltsverpflichtung treffen.