schönen guten Tag
Ich habe vom gericht einen Termin zur 1 Tagsatzung bekommen.
Es geht um eine scheidung nach §49 ausgehend von mir.
Unten steht das man beweise und Zeugen schon vorher "beschaffen" sollte.
Was kann die Konsequenz sein wenn man dies alles nicht zur ersten tagsatzung bereit hält ?
Tagsatzung
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Re: Tagsatzung
Karin1980 hat geschrieben:schönen guten Tag
Ich habe vom gericht einen Termin zur 1 Tagsatzung bekommen.
Es geht um eine scheidung nach §49 ausgehend von mir.
Unten steht das man beweise und Zeugen schon vorher "beschaffen" sollte.
Was kann die Konsequenz sein wenn man dies alles nicht zur ersten tagsatzung bereit hält ?
Beweise und Zeugen soll man bei der ersten Verhandlung benennen, aber die zeugen muss man nicht bereithalten.
im übrigen sollte man eine Verschuldensscheidung nicht ohne spezialisierte Vertretung probieren.