
Ich bin unvertreten, habe wirklich kein Geld bzw. Einkommen, aber ein wenig Vermögen, daher keine Verfahrenshilfe und muss mich daher selbst vertreten.
Der Richter protokolliert was er will, also nicht was ich sage, sondern nur phonetisch so ähnlich, aber inhaltlich was anderes.
In der Verhandlung habe ich zu Beginn, weil ich vorher gehört habe, wie der Richter vorgeht, erklärt, dass ich eine Schriftführerin will. Der Richter hat gesagt, dass ihm das "Wurscht" ist und er das Diktiergerät nimmt.
Zwischenzeitlich in der Verhandlung habe ich ein paar Mal um Anleitung ersucht und ersucht das Band abhören zu können, weil mir die Protokollierung nicht passt. Dem Richter war es wurscht und hat nichts von meinem Vorbringen protokolliert.
Zum Schluss habe ich gesagt, dass ich das Protokoll abhören will, aber der Richter hat protokolliert, dass weil es schon 12:00 Uhr ist und alle zum Mittagstisch wollen auf die Abspielung des Tonbandes verzichtet wird.
Ich habe dann schriftlich am Protokolzettel festgehalten, dass ich nicht auf eine Schriftführerin verzichtet habe und die Abspielung des Protkolles verlangt habe, aber dies verweigert wurde.
Was muss ich jetzt machen, wenn ich die schriftliche Ausfertigung des Protokolles erhalte?