Hallo, sehr interessantes Forum hier, und der Grund warum ich mich angemeldet habe, ist:
Scheidung. 2 Kinder (13, 11), Haus.
Haus wurde in der Ehe gekauft für 200.000
ohne Ersparnisse, daher Kredit in voller Höhe.
Praktischerweise Fremdwährung in Yen. Mussten die Rate von 430 auf 500 erhöhen, um das Risiko sicherer abzudecken.
Wir wollen einvernehmlich scheiden, haben den Vergleich fertig, bis auf die Vermögensaufteilung des Hauses.
Am Tilgungsträger sind 50.000 angespart, der Kredit ist momentan auf 225.000 (Yen steht grad höher).
Mann zieht aus, Frau bleibt mit Kindern im Haus.
Frau bekommt 1.400 EUR Alimente.
Sie möchte damit den Kredit weiter bedienen, ich solle jedoch als Ausfallsbürge im Vertrag bleiben.
Damit reicht bei einvernehmlicher Scheidung angeblich eine simple Notiz an die Bank, und der Vertrag kann weiterlaufen wie bisher. Angeblich würde der Mann aber aus dem Grundbuch gestrichen.
Mir wurde erklärt, das wäre für mich risikolos. Denn wenn es zum Zahlungsausfall käme, würde das Haus versteigert, mit dem Erlös der Kredit getilgt, und fertig.
Ist es das für mich wirklich?
Und sollte ich eigentlich für die bereits einbezahlten 50.000 zumindest eine kleine Abdanksumme erhalten?
Am Ende der Kreditlaufzeit hätte meine Frau ein Haus, und ich eine Mietwohnung. Von ihrem Haus hätte ich das erste Viertel praktisch alleine einbezahlt.
Wobei dieses Viertel mathematisch mit Zinseszinsen bis zum Ende der Laufzeit wohl locker auf ein Drittel umzurechnen wäre, aber lassen wir mal die Mathematik weg.
Was müsste man im Vergleich für einen Text hinzufügen, um Sondersituationen klarzustellen?
Zb dass bei Verdienstentfall der Frau, das Haus zu verkaufen wäre, und nicht weiterbewohnt werden darf und der Mann die Kreditraten zu begleichen hätte. ?
Bitte um Tipps, und habt ihr von dem Modell schon mal gehört, dass bei einvernehmlicher Scheidung der Mann riskiolos als Ausfallsbürge fungieren kann?
Oder zB wenn die Frau einen neuen Partner findet, der mit ihr dann das Haus bewohnt, dann wäre dieser statt mir in den Kreditvertrag hineinzunehmen, schwebt mir zusätzlich vor ...
Bitte um Tipps
Kreditausfallsbürge risikolos?
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Re: Kreditausfallsbürge risikolos?
Horst hat geschrieben:Hallo, sehr interessantes Forum hier, und der Grund warum ich mich angemeldet habe, ist:
Scheidung. 2 Kinder (13, 11), Haus.
Haus wurde in der Ehe gekauft für 200.000
ohne Ersparnisse, daher Kredit in voller Höhe.
Praktischerweise Fremdwährung in Yen. Mussten die Rate von 430 auf 500 erhöhen, um das Risiko sicherer abzudecken.
Wir wollen einvernehmlich scheiden, haben den Vergleich fertig, bis auf die Vermögensaufteilung des Hauses.
Am Tilgungsträger sind 50.000 angespart, der Kredit ist momentan auf 225.000 (Yen steht grad höher).
Mann zieht aus, Frau bleibt mit Kindern im Haus.
Frau bekommt 1.400 EUR Alimente.
Sie möchte damit den Kredit weiter bedienen, ich solle jedoch als Ausfallsbürge im Vertrag bleiben.
Damit reicht bei einvernehmlicher Scheidung angeblich eine simple Notiz an die Bank, und der Vertrag kann weiterlaufen wie bisher. Angeblich würde der Mann aber aus dem Grundbuch gestrichen.
Mir wurde erklärt, das wäre für mich risikolos. Denn wenn es zum Zahlungsausfall käme, würde das Haus versteigert, mit dem Erlös der Kredit getilgt, und fertig.
Ist es das für mich wirklich?
Und sollte ich eigentlich für die bereits einbezahlten 50.000 zumindest eine kleine Abdanksumme erhalten?
Am Ende der Kreditlaufzeit hätte meine Frau ein Haus, und ich eine Mietwohnung. Von ihrem Haus hätte ich das erste Viertel praktisch alleine einbezahlt.
Wobei dieses Viertel mathematisch mit Zinseszinsen bis zum Ende der Laufzeit wohl locker auf ein Drittel umzurechnen wäre, aber lassen wir mal die Mathematik weg.
Was müsste man im Vergleich für einen Text hinzufügen, um Sondersituationen klarzustellen?
Zb dass bei Verdienstentfall der Frau, das Haus zu verkaufen wäre, und nicht weiterbewohnt werden darf und der Mann die Kreditraten zu begleichen hätte. ?
Bitte um Tipps, und habt ihr von dem Modell schon mal gehört, dass bei einvernehmlicher Scheidung der Mann riskiolos als Ausfallsbürge fungieren kann?
Oder zB wenn die Frau einen neuen Partner findet, der mit ihr dann das Haus bewohnt, dann wäre dieser statt mir in den Kreditvertrag hineinzunehmen, schwebt mir zusätzlich vor ...
Für eine solche Beantowrtung ist das Forum ungeeignet. Es gibt hier etliche Fallen. Nehmen Sie spezialisierte Rechtsberatung in Anspruch.
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Re: Kreditausfallsbürge risikolos?
Vielen Dank für die Antwort, werde ich machen.
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Re: Kreditausfallsbürge risikolos?
Gestern habe ich mich beraten lassen, das Ergebnis möchte ich hier gerne dokumentieren, weil es auch für andere Fälle relevant sein könnte.
Ein Haus im Wrt von rund 200.000 EUR steht einem endfälligen Fremdwährungskredit von ebenso ~200.000 gegenüber. Das Haus wurde also komplett auf Kredit finanziert. In den Tilgungsträger wurden bisher ~50.000 EUR einbezahlt.
Bei der Scheidung geht das Haus an die Gattin, der ausziehende Ehegatte wird im Kreditvertrag als Ausfallsbürge eingetragen (§98). Hierbei erhält die Bank eine Notiz, am Kreditvertrag ändert sich nichts, die Gattin bedient ab sofort den Kredit.
Wenn es nun zu einem Zahlungsausfall käme, dann würde die Bank wie folgt vorgehen:
1) Die Gattin exekutieren, bis nichts mehr zu holen ist.
2) Die Immobilie liquidieren
3) Wenn dann noch etwas offen bliebe, den Ausfallsbürgen belangen. Dieser könnte sich hernach von der Ex-Gattin den Betrag einklagen. Dazu ist jedoch ein Satz im Vergleich notwendig, nach dem Schema "...muss Schad- und Klaglos gehalten werden für die Zahlungen die aus dem Kreditvertrag unter Konto .. eingehen .."
Da meine Gattin pragmatisierte Beamtin ist, und die Alimente relativ hoch sind, das Haus eher an Wert gewinnen wird, habe ich daher keine weiteren Bedenken, dieser Vorgehensweise zuzustimmen.
Ein Haus im Wrt von rund 200.000 EUR steht einem endfälligen Fremdwährungskredit von ebenso ~200.000 gegenüber. Das Haus wurde also komplett auf Kredit finanziert. In den Tilgungsträger wurden bisher ~50.000 EUR einbezahlt.
Bei der Scheidung geht das Haus an die Gattin, der ausziehende Ehegatte wird im Kreditvertrag als Ausfallsbürge eingetragen (§98). Hierbei erhält die Bank eine Notiz, am Kreditvertrag ändert sich nichts, die Gattin bedient ab sofort den Kredit.
Wenn es nun zu einem Zahlungsausfall käme, dann würde die Bank wie folgt vorgehen:
1) Die Gattin exekutieren, bis nichts mehr zu holen ist.
2) Die Immobilie liquidieren
3) Wenn dann noch etwas offen bliebe, den Ausfallsbürgen belangen. Dieser könnte sich hernach von der Ex-Gattin den Betrag einklagen. Dazu ist jedoch ein Satz im Vergleich notwendig, nach dem Schema "...muss Schad- und Klaglos gehalten werden für die Zahlungen die aus dem Kreditvertrag unter Konto .. eingehen .."
Da meine Gattin pragmatisierte Beamtin ist, und die Alimente relativ hoch sind, das Haus eher an Wert gewinnen wird, habe ich daher keine weiteren Bedenken, dieser Vorgehensweise zuzustimmen.
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Re: Kreditausfallsbürge risikolos?
Horst hat geschrieben:3) Wenn dann noch etwas offen bliebe, den Ausfallsbürgen belangen. Dieser könnte sich hernach von der Ex-Gattin den Betrag einklagen. Dazu ist jedoch ein Satz im Vergleich notwendig, nach dem Schema "...muss Schad- und Klaglos gehalten werden für die Zahlungen die aus dem Kreditvertrag unter Konto .. eingehen .."
Dieser Sazt ist nicht unbedingt notwendig, weil sich die Verpflichtung zur Schad- und Klagloshaltung aus dem Wesen der Ausfallsbürgschaft ergibt. Aber schaden tut der Satz nicht.