Berufung in Scheidungssache vor kurzem abgewiesen. Scheint das wir schon rechtskräftig geschieden sind. Vor 4 Monaten – noch während der Ehe hat meine Frau die Ehewohnung als alleinige Mieterin gerichtlich gekündigt und ist aus der Wohnung ausgezogen. Ich habe sofort unseren Scheidungsrichter schriftlich davon informiert mit der Bitte das die Kündigung verhindert wird. Gleichzeitig habe ich um das Gleiche meine Verfahrenshelferin gebeten und die Hausverwaltung informiert. Hat alles nichts genutzt. Kündigung ist rechtskräftig, Räumungstermin steht fest was bedeutet dass ich in kürze Obdachlos werde.
Obwohl meine Frau §97 ABGB verletzt hat und alle Beteiligten dessen bewusst waren – man kann es nicht zurückdrehen weil das Eingreifen in Rechte des Dritten wäre.
Irgendwo in diesem Forum habe ich gelesen das ich nur noch Ersatzanspruch habe. Was bedeutet das? Wie sieht das in der Praxis aus? Muss sie mir andere Wohnung besorgen? Was soll ich tun?
Berufung selbst ist von einem Anwalt zu verfassen – das ist mir klar. Bedeutet aber Anwaltspflicht, dass während Berufung läuft alles über Anwalt laufen muss oder darf ich mich z.B. mit Besitzstörungsklage oder Ehepartnerunterhalt-Antrag selbst an das Gericht wenden?