einstweilige verfügung

Conan1981
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einstweilige verfügung

Beitragvon Conan1981 » 30.10.2015, 19:07

Eins vorweg es ist sehr ungewöhnlich

Ich habe mit meiner Frau in der Ehewohnung gewohnt, wir sind noch immer aufrecht verheiratet.


Sie hat den anschein gemacht das sie die Ehewohnung kündigen will 2014.

daraufhin habe ich beim richter eine einstweilige verfügung zur sicherung der ehewohnung gestellt.
Die er mit sofortiger wirkung ausgestellt hat.

nach ein paar tagen wurde mir von Wiener wohnen gesagt das sie schon gekündigt hat.
Auch der Anwalt sagte das die wohnung schon mit datum vor einem Monat gekündigt wurde und diese verfügung in bereits erfolgte rechtsgeschäfte eingreife....

daraufhin habe ich beim richter diese zurückgezogen.

Und musste mit meinen kleinen kindern von dort ausziehen in eine notunterkunft, und von dort in eine private mietwohnung.


Jetzt habe ich durch den freund meiner Frau erfahren das diese wohnung noch in ihrer Hand ist,
also die kündigung zurückgezogen wurde oder nicht vollständig durchgezogen wurd,
und die wohnung sogar zeitweise an einen anderen freund untervermietet wurde.


Kann ich jetzt mit diesem schriftlichen beweis auf das gericht gehen und dort wieder eine einstweilige verfügung beantragen und den sofortigen zugang zur ehewohnung verlangen ?
Obwohl ich ausgezogen bin, und jetzt wo anderes wohne.
Sie wohnt auch nicht in der EheWohnung, sie ist nichtmal hauptgemeldet.
das dürfte sie bei einer gemeindewohnung auch nicht, aber das kann wiener wohnen ja nicht nachkontrollieren ohne anlass.
Den zugang kann sie mir ja nicht wirklich verwehren da es die ehewohnung ist und sie wohnt nichtmal dort sondern erhält sie nur aus gründen die nur sie kennt.


danke für einen rat

Conan1981
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Re: einstweilige verfügung

Beitragvon Conan1981 » 30.10.2015, 19:10

die gemeindewohnung ist ihre, ich war nur so drin gemeldet.

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Re: einstweilige verfügung

Beitragvon dgt » 01.11.2015, 19:39

Conan1981 hat geschrieben:Eins vorweg es ist sehr ungewöhnlich

Ich habe mit meiner Frau in der Ehewohnung gewohnt, wir sind noch immer aufrecht verheiratet.


Sie hat den anschein gemacht das sie die Ehewohnung kündigen will 2014.

daraufhin habe ich beim richter eine einstweilige verfügung zur sicherung der ehewohnung gestellt.
Die er mit sofortiger wirkung ausgestellt hat.

nach ein paar tagen wurde mir von Wiener wohnen gesagt das sie schon gekündigt hat.
Auch der Anwalt sagte das die wohnung schon mit datum vor einem Monat gekündigt wurde und diese verfügung in bereits erfolgte rechtsgeschäfte eingreife....

daraufhin habe ich beim richter diese zurückgezogen.

Und musste mit meinen kleinen kindern von dort ausziehen in eine notunterkunft, und von dort in eine private mietwohnung.

Jetzt habe ich durch den freund meiner Frau erfahren das diese wohnung noch in ihrer Hand ist,
also die kündigung zurückgezogen wurde oder nicht vollständig durchgezogen wurd,
und die wohnung sogar zeitweise an einen anderen freund untervermietet wurde.

Kann ich jetzt mit diesem schriftlichen beweis auf das gericht gehen und dort wieder eine einstweilige verfügung beantragen und den sofortigen zugang zur ehewohnung verlangen ?
Obwohl ich ausgezogen bin, und jetzt wo anderes wohne.
Sie wohnt auch nicht in der EheWohnung, sie ist nichtmal hauptgemeldet.
das dürfte sie bei einer gemeindewohnung auch nicht, aber das kann wiener wohnen ja nicht nachkontrollieren ohne anlass.
Den zugang kann sie mir ja nicht wirklich verwehren da es die ehewohnung ist und sie wohnt nichtmal dort sondern erhält sie nur aus gründen die nur sie kennt.

Ich fürchte, dass eine einstweilige Verfügung nicht mehr geht. Da Sie bereits woanders wohnen, sind Sie auf die Ehewohnung nicht mehr "angewiesen".

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Re: einstweilige verfügung

Beitragvon Conan1981 » 02.11.2015, 17:40

OK

meine antwort darauf wird sein, das es die ehewohnung ist und ich das recht habe dort zu wohnen.
und ich dementsprechend eine Besitzstörungsklage einreiche, und diese aber scheitern wird, weil meine Frau dies sicher nicht zulassen wird und die ehewohnung dann
wirklich kündigen würde, bevor sie mir den wiedereinzug gestattet.

so werde ich es formulieren vor gericht.


Die besitzstörung dürfte aber kein Problem sein, oder ?

Sie hat behauptet die wohnung ist gekündigt, dies ist mit jetzigen zeitpunkt nicht so, sie hat das schloss ausgewechselt damit ich keinen zugang dazu bekomme und mir die tatsache verschwiegen das
die Wohnung noch in ihrem "besitz" ist.

Also der wiedereinzug dürfte in der theorie nicht scheitern ?

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Re: einstweilige verfügung

Beitragvon Conan1981 » 02.11.2015, 17:44

Weil die Ehewohnung fällt ja solange es nicht aufgeteilt ist ins eheliche vermögen bzw. ist bis zum aufteiliungsverfahren nicht ihr mit sicherheit zuzusprechen.
oder ?

Wie unwahrscheinlich auch eine zuprechen an mich sein mag.

Danke ihnen

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Re: einstweilige verfügung

Beitragvon dgt » 02.11.2015, 17:46

Conan1981 hat geschrieben:OK

meine antwort darauf wird sein, das es die ehewohnung ist und ich das recht habe dort zu wohnen.
und ich dementsprechend eine Besitzstörungsklage einreiche, und diese aber scheitern wird, weil meine Frau dies sicher nicht zulassen wird und die ehewohnung dann
wirklich kündigen würde, bevor sie mir den wiedereinzug gestattet.

so werde ich es formulieren vor gericht.


Die besitzstörung dürfte aber kein Problem sein, oder ?

Sie hat behauptet die wohnung ist gekündigt, dies ist mit jetzigen zeitpunkt nicht so, sie hat das schloss ausgewechselt damit ich keinen zugang dazu bekomme und mir die tatsache verschwiegen das
die Wohnung noch in ihrem "besitz" ist.

Also der wiedereinzug dürfte in der theorie nicht scheitern ?

Wenn Sie länger als vor dreißig Tagen ausgezogen sind, ist die Beseitzstörungsklage aussichtslos. ME ist auch der Wiedereinzug hochproblematisch, weil kein dringendes Wohnbedürfnis (mehr) vorliegt.
... über die Wohnung, die der Befriedigung des dringenden Wohnbedürfnisses des anderen Ehegatten dient ....

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Re: einstweilige verfügung

Beitragvon Conan1981 » 02.11.2015, 17:49

Ich weiß, aber bei mir ist ja der fall ich wusste bis vor 10 tagen garnicht das die wohnung noch in ihren händen ist.
Deswegen gilt ja eine besitzstörung ab kenntnis was ich weiß.

Und ich habe jetzt erfahren das sie noch da ist, und somit "verlange" ich einlass in die ehewohnung.

Aber klar ist sehr "einzigartig" der fall.
ich werde berichten wie es ausging.


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