Zerrüttungsscheidung nach 6 Jahren

Rezida
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Zerrüttungsscheidung nach 6 Jahren

Beitragvon Rezida » 18.10.2015, 14:54

Eine Zerrüttungsscheidung wird nach sechs Jahren Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft ohne Widerspruchsrecht ausgesprochen. Ist in diesem Fall irrelevant, wer das (überwiegende) Verschulden hat? Das heißt, gibt es kein Recht auf Unterhalt und nach dem Tod des Ehepartners auf Witwenpension?

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Re: Zerrüttungsscheidung nach 6 Jahren

Beitragvon dgt » 18.10.2015, 20:31

Rezida hat geschrieben:Eine Zerrüttungsscheidung wird nach sechs Jahren Aufhebung der häuslichen Gemeinschaft ohne Widerspruchsrecht ausgesprochen. Ist in diesem Fall irrelevant, wer das (überwiegende) Verschulden hat? Das heißt, gibt es kein Recht auf Unterhalt und nach dem Tod des Ehepartners auf Witwenpension?

Nein, der beklagte Partei steht das Recht zu, einzuwenden, dass die klagende Partei das Verschulden an der Zerrüttung der Ehescheidung trifft.
Dieser Einwand steht der klagenden Partei NICHT offen.

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Re: Zerrüttungsscheidung nach 6 Jahren

Beitragvon Rezida » 19.10.2015, 06:49

Es gibt also keinen Unterschied, ob die Zerrüttungsscheidung nach drei oder nach sechs Jahren ausgesprochen wird?

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Re: Zerrüttungsscheidung nach 6 Jahren

Beitragvon Rezida » 19.10.2015, 06:50

Was ist, wenn beide Parteien während der sechs Jahre außereheliche Beziehungen hatten?

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Re: Zerrüttungsscheidung nach 6 Jahren

Beitragvon dgt » 19.10.2015, 07:55

Rezida hat geschrieben:Es gibt also keinen Unterschied, ob die Zerrüttungsscheidung nach drei oder nach sechs Jahren ausgesprochen wird?

So ist es

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Re: Zerrüttungsscheidung nach 6 Jahren

Beitragvon dgt » 19.10.2015, 07:57

Rezida hat geschrieben:Was ist, wenn beide Parteien während der sechs Jahre außereheliche Beziehungen hatten?

Das ist meistens völlig gleichgültig, weil in der Regel zu beurteilen ist, warum es vor sechs (drei) Jahren zur unheilbaren Zerrüttung der Ehe gekommen ist. Eheverfehlungen nach der unheilbaren Zerrüttung haben keinen (entscheidenden) Einfluss mehr auf die Verschuldensaufteilung.

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Re: Zerrüttungsscheidung nach 6 Jahren

Beitragvon Rezida » 19.10.2015, 09:28

Der Ehemann hatte in der 20-jährigen Ehe von Anfang an laufend außereheliche Beziehungen, was die Ehefrau aber hinnahm. Zudem ging sie später selbst außereheliche Beziehungen ein. Vor sechs Jahren wurde ihr dann eine der Affären ihres Mannes zu viel und sie zog aus der Ehewohnung aus, um fortan fünf Jahre mit einem anderen Partner zusammenzuleben. Diese Beziehung ist mittlerweile gescheitert und die Ehefrau steht kurz davor, erneut mit einem neuen Partner zusammenzuziehen. Wie würde in einem solchen Fall die Schuldfrage bei der Zerrüttungsscheidung beurteilt? Meiner Meinung nach ist da schwierig, dem Ehemann das überwiegende Verschulden nachzuweisen, auch wenn er mit den außerehelichen Affären begonnen hat.

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Re: Zerrüttungsscheidung nach 6 Jahren

Beitragvon dgt » 19.10.2015, 09:55

Rezida hat geschrieben:Der Ehemann hatte in der 20-jährigen Ehe von Anfang an laufend außereheliche Beziehungen, was die Ehefrau aber hinnahm. Zudem ging sie später selbst außereheliche Beziehungen ein. Vor sechs Jahren wurde ihr dann eine der Affären ihres Mannes zu viel und sie zog aus der Ehewohnung aus, um fortan fünf Jahre mit einem anderen Partner zusammenzuleben. Diese Beziehung ist mittlerweile gescheitert und die Ehefrau steht kurz davor, erneut mit einem neuen Partner zusammenzuziehen. Wie würde in einem solchen Fall die Schuldfrage bei der Zerrüttungsscheidung beurteilt? Meiner Meinung nach ist da schwierig, dem Ehemann das überwiegende Verschulden nachzuweisen, auch wenn er mit den außerehelichen Affären begonnen hat.

Bitte nicht böse sein, aber mit 6 Zeilen Info (nach 20-jähriger Ehe!) eine Einschätzung über den Ausgang des Scheidungsverfahrens zu erwarten, ist unrealistisch. Die Frage erübigt sich aber vielleicht, wenn man die Einkommensverhältnisse der Ehepartner posten würde, ob überhaupt ein Unterhaltsanspruch (abseits einer Lebensgemeinschaft) möglich wäre.

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Re: Zerrüttungsscheidung nach 6 Jahren

Beitragvon Rezida » 19.10.2015, 10:56

Die kenne ich nicht genau. Der Ehemann bezieht eine Pension, die Witwenpension würde bei aufrechter Ehe 800 Euro betragen, die Ehefrau arbeitet. Wird die Witwenpension nach Scheidung mit Schuldspruch anders berechnet als bei aufrechter Ehe?

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Re: Zerrüttungsscheidung nach 6 Jahren

Beitragvon dgt » 19.10.2015, 15:53

Rezida hat geschrieben:Die kenne ich nicht genau. Der Ehemann bezieht eine Pension, die Witwenpension würde bei aufrechter Ehe 800 Euro betragen, die Ehefrau arbeitet. Wird die Witwenpension nach Scheidung mit Schuldspruch anders berechnet als bei aufrechter Ehe?

die Berechnung ist grundsätzlich gleich.
Für die Witwenpension einer gecschiedenen Frau ist aber eine wesenliche Voraussetzung, dass die geschiedene Frau überhaupt einen Unterhaltsanspruch hat (ist in der Ehe nicht erforderlich).
Dann gilt Höhe Unterhalt = Höhe Witwenpension
Ausnahme Ehescheidung nach § 55 EheG iVm § 61 (3) EheG (mit Verschuldensausspruch):
irgendein Unterhalt (wenn auch wenig) bedeutet volle Witwenpension.


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