laufende Kostenaufteilung durchsetzen - wie???

35michi35
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laufende Kostenaufteilung durchsetzen - wie???

Beitragvon 35michi35 » 04.10.2015, 17:29

Zur Sache:
Weigerung durch den Partner zur Kostenbeteiligung: 1.1.2013
Klagseinbringung durch den Partner: 2.5.2013
Auszug des Partners aus der Ehewohnung: 1.7.2013
Status: Scheidung gerichtsanhängig

Beide verdienen fast gleich viel.

Ich wohne im Haus, vormals Ehewohnung - Kleidung und andere Sachen des Partner sind nach wie vor im Haus gelagert (Nutzung?), ebenso hat der Partner nach wie vor Schlüssel zum Haus.
Ist es richtig, dass freiwilliger Nutzungsverzicht nicht von der Zahlungsverpflichtung befreit?

Das Darlehen für das Haus wird aktuell durch ein neues Darlehen (läuft nur auf mich) gedeckt und bleibt offen zuzüglich anlaufenden Zinsen.

Die laufenden Kosten (Grundsteuer, Feuerversicherung, Strom, Wasser, Heizung ...) muss ich bezahlen um nicht gepfändet zu werden. Wie kann ich erreichen, dass ich eine aliquote Kostenbeteiligung (1/2) durch den Partner durchsetzen kann. - Richter hat (als seine Meinung im Scheidungsverfahren) festgestellt, dass nach Ansicht des Richters Partner nichts zu den laufenden Kosten beitragen müsse.

Kann ich 1/2 der laufenden Kosten (zumindest für die letzten 3 Jahre) im Aufteilungsverfahren durchsetzen? - Welche Beweise, Belege, ... brauche ich?

Wie wird der Wert des Hauses bewertet (Stichtag?)?

Was ist, wenn das Haus keiner von uns beiden will, sprich den anderen nicht auszahlen kann, wird dann der Verkaufserlös in ein paar Jahren geteilt oder das rückwirkend per (welches Datum) geschätzt?

Einvernehmliche ist nach aktuellem Stand ausgeschlossen.

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Re: laufende Kostenaufteilung durchsetzen - wie???

Beitragvon dgt » 05.10.2015, 22:32

35michi35 hat geschrieben:Zur Sache:
Weigerung durch den Partner zur Kostenbeteiligung: 1.1.2013
Klagseinbringung durch den Partner: 2.5.2013
Auszug des Partners aus der Ehewohnung: 1.7.2013
Status: Scheidung gerichtsanhängig

Beide verdienen fast gleich viel.

Ich wohne im Haus, vormals Ehewohnung - Kleidung und andere Sachen des Partner sind nach wie vor im Haus gelagert (Nutzung?), ebenso hat der Partner nach wie vor Schlüssel zum Haus.
Ist es richtig, dass freiwilliger Nutzungsverzicht nicht von der Zahlungsverpflichtung befreit?

Das Darlehen für das Haus wird aktuell durch ein neues Darlehen (läuft nur auf mich) gedeckt und bleibt offen zuzüglich anlaufenden Zinsen.

Die laufenden Kosten (Grundsteuer, Feuerversicherung, Strom, Wasser, Heizung ...) muss ich bezahlen um nicht gepfändet zu werden. Wie kann ich erreichen, dass ich eine aliquote Kostenbeteiligung (1/2) durch den Partner durchsetzen kann. - Richter hat (als seine Meinung im Scheidungsverfahren) festgestellt, dass nach Ansicht des Richters Partner nichts zu den laufenden Kosten beitragen müsse.

Kann ich 1/2 der laufenden Kosten (zumindest für die letzten 3 Jahre) im Aufteilungsverfahren durchsetzen? - Welche Beweise, Belege, ... brauche ich?

Wie wird der Wert des Hauses bewertet (Stichtag?)?

Was ist, wenn das Haus keiner von uns beiden will, sprich den anderen nicht auszahlen kann, wird dann der Verkaufserlös in ein paar Jahren geteilt oder das rückwirkend per (welches Datum) geschätzt?

Einvernehmliche ist nach aktuellem Stand ausgeschlossen.

tut mir leider, aber im Rahmen des Forums jemanden durch ein Aufteilungsverfahren mit einigen speziellen Problemen zu führen, ist seriös völlig unmöglich. Sie sollten wenigstens versuchen einen Verfahrenshilfeanwalt zu erhalten oder sich zumindest für eine vernünftige und ausführliche Rechtsberatung Geld richten.

35michi35
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Re: laufende Kostenaufteilung durchsetzen - wie???

Beitragvon 35michi35 » 01.03.2016, 00:53

Danke für die rasche Information.


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