finanzielle Ausgaben

hundertacht
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finanzielle Ausgaben

Beitragvon hundertacht » 11.08.2015, 10:06

Hallo!

Mein Mann hat mich jahrelang betrogen. Während er keinerlei Einzahlungen auf das Haushaltskonto vorgenommen hat, wurde seine Geliebte reichlich beschenkt.
Ich war allein für die Familie zuständig, emotional, finanziell und natürlich mit der Arbeit.

mW kann ich die Detektivkosten zurückfordern
Kann ich die Geschenke bzw den Gegenwert, soweit beweisbar, zurückfordern? (hab da so ein Halbwissen im Hinterkopf)
Die Anwaltskosten können bei einer strittigen Scheidung, wenn das überwiegende Verschulden beim Partner liegt, gefordert werden.

Stimmt das so?

Werde mich demnächst um eine Rechtsvertretung kümmern, und muss das ein bisschen durchkalkulieren.

Danke

Jodlbauer
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Re: finanzielle Ausgaben

Beitragvon Jodlbauer » 21.10.2015, 16:41

Für Sie vielleicht nicht mehr sinnvoll, vielleicht aber für zukünftige Ratsuchende in Ihrer Situation:

Die Schenkungen an die Geliebte Ihres Mannes können Sie nicht anfechten.
Wie Sie richtig erwähnen, können Sie in einem gewissen Rahmen die Kosten der Informationsbeschaffung durch einen Detektiv als Schadenersatz ersetzt bekommen, dies aber nur soweit als die Kosten notwendig waren. Das heißt, dass keine "endlose" Überwachung ersetzt wird.

Weil Sie erwähnten, dass Ihr Mann keine Einzahlungen aufs Haushaltskonto tätigte: Hat er denn sont Unterhalt geleistet? Also sich an der Miete beteiligt, Haushaltskosten, Einkäufe etc?
Wenn nicht, könnten Sie den ihnen zustehenden Unterhalt fordern.

Ihr Anwalt kann Ihnen das aber bestimmt erklären

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dgt
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Re: finanzielle Ausgaben

Beitragvon dgt » 22.10.2015, 08:22

hundertacht hat geschrieben:Mein Mann hat mich jahrelang betrogen. Während er keinerlei Einzahlungen auf das Haushaltskonto vorgenommen hat, wurde seine Geliebte reichlich beschenkt.
Ich war allein für die Familie zuständig, emotional, finanziell und natürlich mit der Arbeit.

Allenfalls kann Unterhalt für Sie und die Kinder unbefristet nachgefordert werden.
hundertacht hat geschrieben:mW kann ich die Detektivkosten zurückfordern

im angemessenen Umfang zur ungeteilten Hand vom Ehemann und von der Geliebten, sofern diese wusste, dass er verheiratet ist.
hundertacht hat geschrieben:Kann ich die Geschenke bzw den Gegenwert, soweit beweisbar, zurückfordern? (hab da so ein Halbwissen im Hinterkopf)

Direkt nein, aber - soweit beweisbar - sind die Gegenwert der letzten zwei Jahre gemäß § 92 EheG in die Aufteilungsmasse hineinzurechnen. So besehen, werden Sie zu 50% an den Geschenken nachträglich beteiligt.

hundertacht hat geschrieben:Die Anwaltskosten können bei einer strittigen Scheidung, wenn das überwiegende Verschulden beim Partner liegt, gefordert werden.

Stimmt das so?

Grundsätzlich ja, allerdings müssen Sie trotzdem den Anwalt vorfinanzieren


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