Vereinbarung anfechten

niewieder
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Vereinbarung anfechten

Beitragvon niewieder » 31.07.2015, 07:21

Ich wurde "einvernehmlich "geschieden" Die getroffene Vereinbarung so weiß ich heute beruhte auf "Betrug" . 1. Mein damaliger Mann verweigerte jeden intimen Kontakt, er fuhr ohne mich weg (weiß der Teufel wohin)ließ sich telefonisch fast nie erreichem alles angebliche gemeinsame Unternehmungen mit Kollegen. Er nahm mich zu keinem offiziellen Fest mit usw. Dann eine "angebliche Trennung auf Zeit. ich war sozial schlechter gestellt , und durfte aus eine komplett sanierten über 100 QM großen Wohnung in eine 46 QM große Wohnung umziehen diese mit Kochnische. Möbel verblieben bei ihm , ich erhielt ausser 3 Einrichtungsgegenständen nichts. Er also im Luxus von neuer Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd. Ich ohne derartigen scheints überflüssigen Zeugs.


Dann sein Wunsch Trennung auf Zeit ha ha, :evil: , dann Scheidungsbegehren :?:
1..den wahren Scheidungsgrund, der ist mir erst heute bekannt ,eine andere Frau, die er auch ehelichte.
2. ich litt schon damals an einer unerkannten Multiple Sklerose (Atteste vorhanden)
3. ich komme aus einem anderen EU-Land und kehrte nach der "Scheidung dorthin zurück. Mein Mann lebte in der riesen Wohnung mietfrei. hielt sich nicht an seine Pflichten mir wesentliche Dinge über unser gemeinsames Kind mitzuteilen.
4. er brach die Vereinbarung einseitig,da er der Unterhaltspflicht gegenüber unserem mittlerweile studierendem Kind einfach einstellte, ohne dies mit mir besprochen zu haben. Oh Wunder...Die Vereinbarung sah vor , ich verzichte auf Unterhaltszahlungen , da er eben für unser Kind welches bei ihm wohnte von mir keinen Unterhalt erhielt
5. wesentliche Vermögenswerte wurden nicht aufgeführt, angebliche Schulden waren so wie angegeben NICHT da
6. Wieder zurück in der Heimat (Scheidungsverfahren war noch nicht durchgeführt) machte ich eine Weiterbildung /Umschulung, hatte eine Mutter mit Endstadium Krebs, und eben diese MS die sich immer mehr bemerkbar machte. Psychisch und körperlich war ich völlig am Ende
Dazwischen der Scheidungstermin, konnte dem ganzen nicht folgen, der gegnerische Anwalt beschimpfte mich fast regelgerecht, er musste 3 mal vom Richter aufgefordert werden sich zurückzunehmen
alle Vorwürfe gegen mich stimmten eben nicht. Vorwürfe Simulantin, faul, arbeitsscheu. Alles Blödsinn ich hatte MS. Zudem vor der Tennung kümmerte ich mich um die Wohnung, unser Kind ging je nachdem habtags /ganztags arbeiten.

Kurzzusammenfassung Vereinbarung Einmalzahlung von 26.000 Euro das wars. Das sollte der Ausgleich für 2 kernsanierte Wohnungen, das Mobiliar/ (was er behielt) usw ausgleichen. Das Haus gehörte meheren Parteien , also waren die Wohnungen für die Eigentümer mietfrei. Ich durfe die Renovierungen mitfinanzieren und zum Teil etliches selber tun, um dann ausquartiert zu werden. Mein Auszug war fast schon Nötigung , da ich immer mehr und weitere Kränkungen nicht mehr aushielt. Er brachte dies Wohnungen in die Ehe ein.

meine "Ehe " hatte 19 Jahre gedauert......

also wann und wie ficht man eine Vereinbarung an, zumal in meiner Heimat bezüglich Scheidungen ein ganz anderes Rechtssystem gilt (meine Heimat ist ein EU -LAND)

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Re: Vereinbarung anfechten

Beitragvon dgt » 02.08.2015, 10:24

niewieder hat geschrieben:Ich wurde "einvernehmlich "geschieden" Die getroffene Vereinbarung so weiß ich heute beruhte auf "Betrug" . 1. Mein damaliger Mann verweigerte jeden intimen Kontakt, er fuhr ohne mich weg (weiß der Teufel wohin)ließ sich telefonisch fast nie erreichem alles angebliche gemeinsame Unternehmungen mit Kollegen. Er nahm mich zu keinem offiziellen Fest mit usw. Dann eine "angebliche Trennung auf Zeit. ich war sozial schlechter gestellt , und durfte aus eine komplett sanierten über 100 QM großen Wohnung in eine 46 QM große Wohnung umziehen diese mit Kochnische. Möbel verblieben bei ihm , ich erhielt ausser 3 Einrichtungsgegenständen nichts. Er also im Luxus von neuer Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd. Ich ohne derartigen scheints überflüssigen Zeugs.


Dann sein Wunsch Trennung auf Zeit ha ha, :evil: , dann Scheidungsbegehren :?:
1..den wahren Scheidungsgrund, der ist mir erst heute bekannt ,eine andere Frau, die er auch ehelichte.
2. ich litt schon damals an einer unerkannten Multiple Sklerose (Atteste vorhanden)
3. ich komme aus einem anderen EU-Land und kehrte nach der "Scheidung dorthin zurück. Mein Mann lebte in der riesen Wohnung mietfrei. hielt sich nicht an seine Pflichten mir wesentliche Dinge über unser gemeinsames Kind mitzuteilen.
4. er brach die Vereinbarung einseitig,da er der Unterhaltspflicht gegenüber unserem mittlerweile studierendem Kind einfach einstellte, ohne dies mit mir besprochen zu haben. Oh Wunder...Die Vereinbarung sah vor , ich verzichte auf Unterhaltszahlungen , da er eben für unser Kind welches bei ihm wohnte von mir keinen Unterhalt erhielt
5. wesentliche Vermögenswerte wurden nicht aufgeführt, angebliche Schulden waren so wie angegeben NICHT da
6. Wieder zurück in der Heimat (Scheidungsverfahren war noch nicht durchgeführt) machte ich eine Weiterbildung /Umschulung, hatte eine Mutter mit Endstadium Krebs, und eben diese MS die sich immer mehr bemerkbar machte. Psychisch und körperlich war ich völlig am Ende
Dazwischen der Scheidungstermin, konnte dem ganzen nicht folgen, der gegnerische Anwalt beschimpfte mich fast regelgerecht, er musste 3 mal vom Richter aufgefordert werden sich zurückzunehmen
alle Vorwürfe gegen mich stimmten eben nicht. Vorwürfe Simulantin, faul, arbeitsscheu. Alles Blödsinn ich hatte MS. Zudem vor der Tennung kümmerte ich mich um die Wohnung, unser Kind ging je nachdem habtags /ganztags arbeiten.

Kurzzusammenfassung Vereinbarung Einmalzahlung von 26.000 Euro das wars. Das sollte der Ausgleich für 2 kernsanierte Wohnungen, das Mobiliar/ (was er behielt) usw ausgleichen. Das Haus gehörte meheren Parteien , also waren die Wohnungen für die Eigentümer mietfrei. Ich durfe die Renovierungen mitfinanzieren und zum Teil etliches selber tun, um dann ausquartiert zu werden. Mein Auszug war fast schon Nötigung , da ich immer mehr und weitere Kränkungen nicht mehr aushielt. Er brachte dies Wohnungen in die Ehe ein.

meine "Ehe " hatte 19 Jahre gedauert......

also wann und wie ficht man eine Vereinbarung an, zumal in meiner Heimat bezüglich Scheidungen ein ganz anderes Rechtssystem gilt (meine Heimat ist ein EU -LAND)

Die Tatsache, dass in Ihrer Heimat ein anderes Rechtssystem gilt wird mit extem hoher Wahrscheinlichkeit unerheblich sein. Meistens gilt das Ehescheidungsrecht des letzten gemeinsamen Aufenthalts.

Somit müssten Sie wohl die Scheidungsvereinbarung in Österreich anfechten, mit wahrscheinlich äußerst schlechten Aussichten. Allenfalls könnte der Unterhalt in Ihrem Heimatland geltend gemacht werden, weil sich der Unterhaltsanspruch nach dem Aufenthaltsort des Unterhaltsberechtigten richtet. Ob dort die Voraussetzungen für eine Anfechtung des Unterhaltsverzichts gegeben sind, kann ich naturgemäß nicht beurteilen.

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Re: Vereinbarung anfechten

Beitragvon niewieder » 03.08.2015, 21:19

Ganz so ist es nicht. Ich hatte eine schwere chronische Erkrankung bereits während der Ehe, insdofern ist der Part :ohne Unterhalt bei Erkrankung sittenwridrig und unwirksam, da diese erkrankung schon feststand . Erst Manifestation heißt: die Anzeichen waren schon da, oder besser die Symptomatik (Atteste dazu gibt es genug). Desweiteren ist die eheähnliche Beziehung ,die nicht angegeben wurde beweisbar, oder im Grunge schon bewiesen. Die Nichtangabe von Vermögen schlicht arglistige Täusdching. Ebenso ist attestiert, dass ich damals nicht in der Lage war dem Prozess oder was das sein sollte zu folgen. kurz eben hier kann ich und habe ich das Recht diese Sache neu aufzurollen. Eine Zeit der Ehe verbrachten wir u in meiner Heimar . Da ist nichts schwer zu beweisen. Zumal hier ein gegenseitiges rechtsabkommen vorliegt und sorry letztendlich bin ich raus ,dann landet es eben vor dem EU Gerichtshof. und da gibt es einige entscheidungen zu , da sieht dann das österreichische Recht sehr dumm aus. Frage:seit wann ist es in österreich erlaubt zu lügen und zu betrügen.
ich liebe österreich ,aber hier hinkt das Land der mittlerweile gängigen Rechtsprechung bezogen auch auf EU-Recht weit hinterher. Zeit das zu änderrn. ist doch SCHWACHSINN, Prozentual gesehen , scheitern ehen nicht weil eine mehr SCHULD hat als seinb Partner. Wer soll das entscheuiiden. Eune ehe ist ein vertrag, die damit verbundenen Konsequenzen einzuhalten. Jeder baut Mist und dann soill entschieden werden wer ein bißchen mehr mist gebaut hat. das ist OUT. zeigen schon die EU-Gerichtsurteile.
Keine Panik, nichts gegen Östereich zur Zeit glänzen ganz andere Länder mit Quoten die gegen Menschenrchtrechtsverletzungen nahezu regelmässig eins auf den Deckel bekommen. 8) :roll:

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Re: Vereinbarung anfechten

Beitragvon niewieder » 03.08.2015, 22:37

Achso, wir befinden uns rechtlich auf internationalem Terrain. Denn völllig richtig meine Heimat ist verpflichtet das Recht anderer länder anzuerkennen. Nur die Kehrseite ist, habe ich hier ein Recht,welches das andere Land nicht kennt, so ist dieses Land verpflichtet es dito anzuerkennen. Damit ist eine wesentliche Voraussetzung, dass das was ich durchsetzen möchte als Anspruch in Österreich nicht vorhanden ist. Somit erfolgt die Einleitung des Anspruches zwar hierv in meiner Heimat, und auch weitere Schritte, letztendlich zahlt aber nicht meine Heimat, sondern der, der der es verschuldet hat. Hier EX-Mannn, und in Folge seines Ablebens die Erben, da dies als "hinterlassene Schulden" gilt und diese nunmal ebenso mitgeerbt werden wie das Vermögen.

Wie dem auch sei. "ehrlich wehrt am längsten"

mit Gruß an Österreich. Ein Land was ich durchaus schätze und liebe. :wink:

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Re: Vereinbarung anfechten

Beitragvon dgt » 04.08.2015, 08:13

niewieder hat geschrieben:Achso, wir befinden uns rechtlich auf internationalem Terrain. Denn völllig richtig meine Heimat ist verpflichtet das Recht anderer länder anzuerkennen. Nur die Kehrseite ist, habe ich hier ein Recht,welches das andere Land nicht kennt, so ist dieses Land verpflichtet es dito anzuerkennen.

In dieser Allgemeinheit trifft das SICHER NICHT zu.

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Re: Vereinbarung anfechten

Beitragvon dgt » 04.08.2015, 08:16

niewieder hat geschrieben:Ganz so ist es nicht. Ich hatte eine schwere chronische Erkrankung bereits während der Ehe, insdofern ist der Part :ohne Unterhalt bei Erkrankung sittenwridrig und unwirksam, da diese erkrankung schon feststand . Erst Manifestation heißt: die Anzeichen waren schon da, oder besser die Symptomatik (Atteste dazu gibt es genug). Desweiteren ist die eheähnliche Beziehung ,die nicht angegeben wurde beweisbar, oder im Grunge schon bewiesen. Die Nichtangabe von Vermögen schlicht arglistige Täusdching. Ebenso ist attestiert, dass ich damals nicht in der Lage war dem Prozess oder was das sein sollte zu folgen. kurz eben hier kann ich und habe ich das Recht diese Sache neu aufzurollen. Eine Zeit der Ehe verbrachten wir u in meiner Heimar . Da ist nichts schwer zu beweisen. Zumal hier ein gegenseitiges rechtsabkommen vorliegt und sorry letztendlich bin ich raus ,dann landet es eben vor dem EU Gerichtshof. und da gibt es einige entscheidungen zu , da sieht dann das österreichische Recht sehr dumm aus. Frage: seit wann ist es in österreich erlaubt zu lügen und zu betrügen.
ich liebe österreich ,aber hier hinkt das Land der mittlerweile gängigen Rechtsprechung bezogen auch auf EU-Recht weit hinterher. Zeit das zu änderrn. ist doch SCHWACHSINN, Prozentual gesehen , scheitern ehen nicht weil eine mehr SCHULD hat als seinb Partner. Wer soll das entscheuiiden. Eune ehe ist ein vertrag, die damit verbundenen Konsequenzen einzuhalten. Jeder baut Mist und dann soill entschieden werden wer ein bißchen mehr mist gebaut hat. das ist OUT. zeigen schon die EU-Gerichtsurteile.
Keine Panik, nichts gegen Östereich zur Zeit glänzen ganz andere Länder mit Quoten die gegen Menschenrchtrechtsverletzungen nahezu regelmässig eins auf den Deckel bekommen. 8) :roll:

eines der großen Missverständnisse ist es, das viele glaube, das Familienrecht sei EU-weit geregelt. Ist es NICHT. Daher gibt es KEINE gängige Rechtsprechung zu diesem Thema.
Nochmal: ich habe klar gestellt, welche (unsicheren) Möglichkeiten es gibt. zB Unterhalt geltend zu machen, in dem Land, in dem Sie jetzt wohnen. Dabei kann unter Umständen die Sittenwidrigkeit des Unterhaltsverzichts diskutiert werden.
So oder so haben Sie einen Riesenberg an rechtlichen Problemen. Nur emotional argumentieren wird aber nicht weiterführen. Abgesehen davon ist mit diesen Prozessen auch ein enormes Kostenrisiko verbunden.

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Re: Vereinbarung anfechten

Beitragvon niewieder » 04.08.2015, 09:14

TuT mir leid,ich könnte mehr informationen geben. aber das wäre "unklug".
Fest steht: was ich will ist hier automatich schon von Rechtswegen durchzuführen. Und bis Dato hat Österreich dies eben akzeptiert und anerkannt. (Rechtsabkommen) Also wird hier nur eins geprüft und das was es verhindern könnte liegt nicht vor.
Ich kann schlecht ein Rechtsystem in ein paar Minuten erklären.
aber Danke es war schon hilfreich!!!!!
Überlassen wir es den "Ländern"

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Re: Vereinbarung anfechten

Beitragvon dgt » 04.08.2015, 12:27

niewieder hat geschrieben:Tut mir leid,ich könnte mehr Informationen geben. aber das wäre "unklug".
Fest steht: was ich will ist hier automatich schon von Rechtswegen durchzuführen. Und bis Dato hat Österreich dies eben akzeptiert und anerkannt. (Rechtsabkommen) Also wird hier nur eins geprüft und das was es verhindern könnte liegt nicht vor.
Ich kann schlecht ein Rechtsystem in ein paar Minuten erklären.
aber Danke es war schon hilfreich!!!!!
Überlassen wir es den "Ländern"


Fest steht: es ist praktisch nichts "automatisch schon von Rechtswegen durchzuführen". ich hoffe für Sie, dass Ihre hohen Erwartungen nicht bitter und teuer enttäuscht werden.

Es zeigt sich leider wieder einmal, dass am Anwalt bei der Ehescheidung zu sparen, eine der teuersten Entscheidungen sein kann.

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Re: Vereinbarung anfechten

Beitragvon niewieder » 05.08.2015, 12:15

Nein, hier wird es automatisch durchgeführt. Das hat seinen Sinn.
wir werden sehen, aber eins ist mehr als richtig, ein "guter Anwalt" ist viel wert.
Aber ich bin Optimist. Also gehe ich vom "Besten" aus, hat was mit selbsterfüllender Prophezeihung zu tun :)

War nett mit dir dgt !


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