Hallo,
es gibt zwar schon viele Einträge bzgl. Scheidung aber habe leider kein Thema gefunden die meine Frage beantwortet.
Ich habe im Sommer 2013 eine Russin aus Kasachstan kennengelernt, hat mich in Österreich besucht und wollten zusammen sein.
Nach mehreren fehlgeschlagenen Versuchen ein Visa ohne Heirat zu erhalten hab ich mich doch zu diesen Schritt überreden lassen und
haben somit im Juni 2014 geheiratet.
Es hatte den Anschein, dass alles o.k. wäre, bis sie plötzlich Ende Feb./Anfang März 2015 angeblich wegen einer schweren Operation Ihrer Mutter
von einem Tag auf den anderen abfliegen musste - ohne Rückflugticket.
Mittlerweile weiss ich, dass sie nicht beabsichtigt hatte schnell wieder zurück zu kommen.
Sie hat Ihre Mutter und Ihren 12 jährigen Sohn vermisst, verstehe ich natürlich auch und haben (ohne Schuldzuweisungen) schon lange beschlossen
gemeinsam die Scheidung einzureichen.
Sie wollte sich darüber informieren, aber mittlerweile höre ich zu diesem Thema schon mehrere Wochen nichts mehr.
Dass sie extra nach A kommt für die Scheidung ist nicht leistbar und will sie auch nicht.
Welchen Weg gibt es wenn man sich beide scheiden lassen will, aber Sie in Kasachstan ist und ich in A?
Ich bedanke mich im Voraus für die Unterstützung,
geri1976
Scheidung von Russin in Abwesenheit
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Re: Scheidung von Russin in Abwesenheit
geri1976 hat geschrieben:Hallo,
es gibt zwar schon viele Einträge bzgl. Scheidung aber habe leider kein Thema gefunden die meine Frage beantwortet.
Ich habe im Sommer 2013 eine Russin aus Kasachstan kennengelernt, hat mich in Österreich besucht und wollten zusammen sein.
Nach mehreren fehlgeschlagenen Versuchen ein Visa ohne Heirat zu erhalten hab ich mich doch zu diesen Schritt überreden lassen und
haben somit im Juni 2014 geheiratet.
Es hatte den Anschein, dass alles o.k. wäre, bis sie plötzlich Ende Feb./Anfang März 2015 angeblich wegen einer schweren Operation Ihrer Mutter
von einem Tag auf den anderen abfliegen musste - ohne Rückflugticket.
Mittlerweile weiss ich, dass sie nicht beabsichtigt hatte schnell wieder zurück zu kommen.
Sie hat Ihre Mutter und Ihren 12 jährigen Sohn vermisst, verstehe ich natürlich auch und haben (ohne Schuldzuweisungen) schon lange beschlossen
gemeinsam die Scheidung einzureichen.
Sie wollte sich darüber informieren, aber mittlerweile höre ich zu diesem Thema schon mehrere Wochen nichts mehr.
Dass sie extra nach A kommt für die Scheidung ist nicht leistbar und will sie auch nicht.
Welchen Weg gibt es wenn man sich beide scheiden lassen will, aber Sie in Kasachstan ist und ich in A?
Scheidungsklage in Österreich ist möglich. Wenn Ehefrau trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht kommt, wird auch so geschieden.
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Re: Scheidung von Russin in Abwesenheit
Vielen Dank für die schnelle Antwort, dann wird ich mal die Klage einreichen -
das heisst ich muss das "Wegreisen" als Scheidungsgrund angeben, obwohl wir eigentlich einvernehmlich geschieden werden wollten.
- aber wenn das die bessere Variante ist, dann werde ich wohl diesen Weg gehen.
Danke
das heisst ich muss das "Wegreisen" als Scheidungsgrund angeben, obwohl wir eigentlich einvernehmlich geschieden werden wollten.
- aber wenn das die bessere Variante ist, dann werde ich wohl diesen Weg gehen.
Danke

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Re: Scheidung von Russin in Abwesenheit
geri1976 hat geschrieben:Vielen Dank für die schnelle Antwort, dann wird ich mal die Klage einreichen -
das heisst ich muss das "Wegreisen" als Scheidungsgrund angeben, obwohl wir eigentlich einvernehmlich geschieden werden wollten.
- aber wenn das die bessere Variante ist, dann werde ich wohl diesen Weg gehen.
Völlig theoretisch könnte ein Richter auch in Abwesenheit einer Partei einvernehmlich scheiden, allerdings müsste diese durch Anwalt vertreten sein.
Allerdings machen das die meisten Richtedr mit Sicherheit nicht.
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Re: Scheidung von Russin in Abwesenheit
Achso, dachte schon, dass beide Parteien vor Ort sein müssen.
Es gibts nichts Gutes, ausser man tut es.
- dgt
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Re: Scheidung von Russin in Abwesenheit
stimmt hat geschrieben:Achso, dachte schon, dass beide Parteien vor Ort sein müssen.
Die Ehefrau könnte theoretisch im Rechtshilfeweg vorm russischen Gericht zu den Voraussetzungen der einvernehmlichen Ehescheidung befragt werden. Ob das zuständige Gericht in Russland über die Voraussetzungen für eine Befragung mit Videokonferenz verfügt, bezweifle ich.