Ausziehen mit Erlaubnis?

viehbader
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Ausziehen mit Erlaubnis?

Beitragvon viehbader » 27.06.2015, 20:31

Hallo!

Folgende Situation in Kurzform:
Ich möchte eine Trennung von meiner Frau, da ich eine neue Beziehung eingehen möchte.
In der Paartherapie wurde vereinbart, dass ich ausziehen soll (auch um die momentane belastende Situation zu entschärfen)
Ich habe den Wunsch nach einer Trennung auch bei der Paartherapie zum Ausdruck gebracht.

Nun meine Fragen:
Kann ich mir eine Wohnung suchen, oder gilt das dann als böswillig?
Kann ich das mit Ihrem Einverständnis tun?
Klar muss ich die Kreditraten des Ehehauses weiter zur hälfte zahlen, richtig?
Ab wann muss ich dann Unterhalt für die Kinder zahlen, und in welcher Höhe.
Könnte ich mich (trotz Vereinbarung bei der Therapie) weigern, auszuziehen?
Wenn sie dann auszieht, begeht sie dann die Eheverfehlung?

Bin ziemlich verunsichert...
Vielen Dank für Tipps.
Jaja, ich weiß, ich werde MONTAG (übermorgen) meinen Anwalt anrufen...

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Re: Ausziehen mit Erlaubnis?

Beitragvon dgt » 27.06.2015, 23:28

viehbader hat geschrieben:Hallo!

Folgende Situation in Kurzform:
Ich möchte eine Trennung von meiner Frau, da ich eine neue Beziehung eingehen möchte.
In der Paartherapie wurde vereinbart, dass ich ausziehen soll (auch um die momentane belastende Situation zu entschärfen)
Ich habe den Wunsch nach einer Trennung auch bei der Paartherapie zum Ausdruck gebracht.

Nun meine Fragen:
Kann ich mir eine Wohnung suchen, oder gilt das dann als böswillig?
Kann ich das mit Ihrem Einverständnis tun?
Klar muss ich die Kreditraten des Ehehauses weiter zur hälfte zahlen, richtig?
Ab wann muss ich dann Unterhalt für die Kinder zahlen, und in welcher Höhe.
Könnte ich mich (trotz Vereinbarung bei der Therapie) weigern, auszuziehen?
Wenn sie dann auszieht, begeht sie dann die Eheverfehlung?

Bin ziemlich verunsichert...
Vielen Dank für Tipps.
Jaja, ich weiß, ich werde MONTAG (übermorgen) meinen Anwalt anrufen...

Wenn Sie in aufrechter Ehe eine andere Beziehung eingehen wollen, ist das Ausziehen auch kein (zusätzliches) Problem mehr.
Das Einverständnis der Ehefrau vermeidet die Eheverfehlung.
Unterhaltshöhe: X einkommen mal y % (weil jede notwendige Info fehlt)
Sie müssen NICHT ausziehen.
Wenn die Frau auszieht, nachdem Sie eine neue Beziehung eingehen wollen, wird Ihnen das bei einer Ehescheidung nichts helfen.

viehbader
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Re: Ausziehen mit Erlaubnis?

Beitragvon viehbader » 28.06.2015, 09:13

Gut, vielen Dank für die schnelle Antwort.
2 Fragen sind noch offen, bzw. hab ich noch:
1) Kann die Aufforderung an mich auszuziehen (in der Paartherapie) als Einverständnis angesehen werden, oder brauch ich das schriftlich?
2) die Höhe der Alimente ist mir klar, aber sind die ab dem Zeitpunkt zu zahlen, da ich ausziehe?

Vielen Dank für die Hilfe!

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Re: Ausziehen mit Erlaubnis?

Beitragvon dgt » 28.06.2015, 19:22

viehbader hat geschrieben:Gut, vielen Dank für die schnelle Antwort.
2 Fragen sind noch offen, bzw. hab ich noch:
1) Kann die Aufforderung an mich auszuziehen (in der Paartherapie) als Einverständnis angesehen werden, oder brauch ich das schriftlich?

Schriftlich ist sicherlich besser.
viehbader hat geschrieben:2) die Höhe der Alimente ist mir klar, aber sind die ab dem Zeitpunkt zu zahlen, da ich ausziehe?

Ja

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Re: Ausziehen mit Erlaubnis?

Beitragvon viehbader » 28.06.2015, 22:29

Nochmals:
DANKE!


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