Psychopharmaka

gualterius
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Psychopharmaka

Beitragvon gualterius » 20.04.2019, 09:07

Sehr geehrter Herr Dr Tews!

Ich bleibe bewusst geschlechtsneutral. Was für eine Handhabe gibt es, wenn der obsorgeberechtigte Elternteil die vom ehemaligen (gegen den nicht-obsorgeberechtigten Elternteil voreingenommenen) Paartherapeuten mitgeteilte - inzwischen für ihn klar widerlegte - "Diagnose" über den nicht-obsorgeberechtigten Elternteil nach mehreren Jahren bei einem anderen Psychiater bei einer Anamnese verwendet, dies vor dem Kind, letztlich doch in der Absicht, jegliche Verantwortung für psychische Störungen auf den anderen Elternteil und seine Gene oder biologischen Anlagen und somit von sich zu schieben. Ist das nicht unzulässig? Wird damit das Kind nicht stigmatisiert und mit einer Fehldiagnose oder einer Art Erbbelastung behaftet, ohne dass die wahreren Verhältnisse geklärt wären?
Dem Kind werden nun sogar Psychopharmaka verabreicht, was vor dem nicht-obsorgeberechtigten Elternteil verheimlicht werden sollte. Welche ist ihm auch nicht mitgeteilt worden. Das Kind weiß es auch nicht.
Es ist mir klar, dass Psychiater sich nach dem Familienumfeld erkundigen müssen, um dem Kind zu helfen. Aber genügt es dabei, dem obsorgeberechtigten Elternteil dies allein zu überlassen, zumal, wenn dabei intime Details aus einer Paartherapie verwendet werden, die wie gesagt inzwischen widerlegt oder zumindest eine völlig neue Perspektive erhalten haben?
MfG
Gualterius

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